So funktioniert die Berechnung
Geschäftsgebühr = mindestens 15 Euro, sonst einfache Gebühr nach § 13 RVG × gewählter Faktor. Postpauschale VV 7002 = min(20 Prozent der Gebühr, 20 Euro). Gesamt = Gebühr + Pauschale + gewählte Steuer + eigene geprüfte Zusatzbeträge.
Annahmen und unterstützte Fälle
- Aktuelle §-13-RVG-Werte: bis 500 Euro 51,50 Euro, Sonderwert bis 50 Euro 31,50 Euro.
- Nur außergerichtliche unbestrittene Forderung ohne Vergleich, Ratenvereinbarung, Mahngericht oder Vollstreckung.
- Postpauschale statt tatsächlicher Postkosten; keine Doppelberechnung.
- Keine rechtliche Prüfung von Verzug, Einwendungen, Auftrag oder Erstattungsanspruch.
Kleine Forderungen und Gebührensprünge
Für unbestrittenes außergerichtliches Inkasso bis 50 Euro gilt eine besondere einfache Gebühr von 31,50 Euro. Bei einem gewählten Faktor von 0,5 sind das 15,75 Euro; 20 Prozent Postpauschale ergeben 3,15 Euro. Zusammen sind es 18,90 Euro ohne Steuer. Oberhalb der Wertgrenzen steigt die Tabellengebühr stufenweise.
Rechenbetrag und Erstattungsanspruch unterscheiden
Eine 0,9-Gebühr ist kein allgemeiner Freibrief für jede Inkassorechnung. Bei einfachen Fällen gelten reduzierte Sätze; schwierigere Sonderfälle sind hier ausgeschlossen. Umsatzsteuer kann für den Schuldner insbesondere bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Gläubigers nicht zusätzlich erstattungsfähig sein. Verzugszinsen werden hier nicht aus einem automatisch gewählten Zinssatz erzeugt.
Rechenbeispiel mit den vorbelegten Werten
Das folgende Beispiel ist unabhängig von deinen Eingaben und dient dazu, die Rechnung nachvollziehbar zu machen. Mit „Beispielwerte laden“ kannst du es selbst nachrechnen.
- Modellierte Inkassokosten
- 55,62 €
- Hauptforderung mit modellierten Kosten
- 555,62 €
Häufige Fragen
Ist die angezeigte Summe rechtlich geschuldet?
Der Rechner prüft nur die Arithmetik des ausgewählten Standardfalls. Anspruch, Verzug, Einwendungen und Angemessenheit der Kosten müssen gesondert geklärt werden.
Sind Ratenvereinbarung und Mahnbescheid enthalten?
Nein. Einigungsgebühren, Anrechnungen und gerichtliche Kosten sind weitere Modelle und dürfen hier nicht als automatisch enthalten gelten.
Quellen und Berechnungsstand
Verantwortlich: Kevin Gratis-Geier. Modellversion: 2026-11-01-fees-1. Technischer Arbeitsstand: 01.11.2026. Angaben zu Tarifen und Gebühren gelten nur für die ausdrücklich beschriebenen Fälle.