So funktioniert die Berechnung
Gegenstandswert = mindestens 8.000 Euro, sonst Summe positiver Einkünfte. Nettohonorar = Tabelle A × Zehntel / 10. Gesamt = (Honorar + eigene steuerpflichtige Auslagen) × (1 + Umsatzsteuersatz / 100).
Annahmen und unterstützte Fälle
- Tabelle A, Fassung BGBl. 2025 I Nr. 105; Werte bis 600.000 Euro.
- Nur § 24 Abs. 1 Nr. 1, keine Ermittlung der Einkünfte.
- Keine Vergütungsvereinbarung mit abweichenden Sätzen und keine Bestimmung des angemessenen Satzes.
- Auslagen als eigene steuerpflichtige Nettosumme; keine automatische Pauschale.
Positive Einkünfte und Tabellenstufe
Maßgeblich ist hier die Summe der positiven Einkünfte, nicht das zu versteuernde Einkommen. Der Mindestgegenstandswert beträgt 8.000 Euro. Bei 50.000 Euro beträgt die volle Gebühr 1.304 Euro. Ein gewählter Satz von 3,5/10 ergibt 456,40 Euro netto; mit angenommenen 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer werden daraus 566,92 Euro.
Welche Arbeiten zusätzlich kosten können
Die Erstellung der Erklärung ist von der Ermittlung der Einkünfte zu unterscheiden. Eine Einnahmenüberschussrechnung, Vermietungsüberschüsse, Buchführung oder ein Einspruch können eigene Gebühren auslösen. Der Satz innerhalb des Rahmens richtet sich nach den gesetzlichen Kriterien und dem konkreten Auftrag; der voreingestellte Mittelwert ist keine Empfehlung.
Rechenbeispiel mit den vorbelegten Werten
Das folgende Beispiel ist unabhängig von deinen Eingaben und dient dazu, die Rechnung nachvollziehbar zu machen. Mit „Beispielwerte laden“ kannst du es selbst nachrechnen.
- Gebühr einschließlich Auslagen und Steuer
- 566,92 €
- Volle Tabellengebühr
- 1.304,00 €
Häufige Fragen
Warum ist das Honorar niedriger als mein Angebot?
Das Angebot kann zusätzliche Einkünfteermittlungen oder andere Tätigkeiten enthalten. Dieser Rechner deckt nur einen ausdrücklich benannten Gebührentatbestand ab.
Ist 3,5/10 verbindlich?
Nein. Der Rechner lässt den gesetzlichen Rahmen von 1/10 bis 6/10 zu. Der angemessene Satz ergibt sich nicht allein aus dem Einkommen.
Quellen und Berechnungsstand
Verantwortlich: Kevin Gratis-Geier. Modellversion: 2026-11-01-fees-1. Technischer Arbeitsstand: 01.11.2026. Angaben zu Tarifen und Gebühren gelten nur für die ausdrücklich beschriebenen Fälle.