So funktioniert die Berechnung
Notar netto = max(120 Euro, 2 × Tabelle B) + gewählte Vollzugs- und Betreuungsgebühr (je 0,5 × B) + Auslagen. Gericht = 1 × B für Eigentum + optional 0,5 × B für Vormerkung + eigene weitere Gerichtskosten. Umsatzsteuer nur auf Notar netto.
Annahmen und unterstützte Fälle
- Amtliche Tabelle B bis 1.000.000 Euro; nächsthöhere Tabellenstufe.
- Nur einfacher Kaufvertrag KV 21100 und Eigentumsumschreibung KV 14110.
- Optionen setzen voraus, dass die jeweiligen gesetzlichen Gebührentatbestände tatsächlich erfüllt sind.
- Keine Grundschuldbestellung, Treuhand, Teilvollzug, Sonderwerte oder Begünstigungen.
Die Tabelle ersetzt keine Prozentpauschale
Bei einem Geschäftswert von 300.000 Euro gilt die Stufe bis 320.000 Euro und damit eine volle B-Gebühr von 635 Euro. Das Beurkundungsverfahren kostet 2 × 635 = 1.270 Euro netto. Die Eigentumsumschreibung kostet 635 Euro. Ohne weitere Positionen ergeben sich bei 19 Prozent Steuer auf den Notaranteil 2.146,30 Euro.
Vollzug, Betreuung und Grundbuch getrennt prüfen
Vollzugs- und Betreuungsgebühr entstehen nur unter ihren gesetzlichen Voraussetzungen. Die Vormerkung und später gegebenenfalls ihre Löschung sind gesonderte Grundbuchpositionen. Gerichtskosten unterliegen hier keiner Umsatzsteuer. Eine Finanzierung mit Grundschuld braucht zusätzliche Geschäftswerte und Tatbestände und ist mit dieser Kalkulation nicht abgedeckt.
Rechenbeispiel mit den vorbelegten Werten
Das folgende Beispiel ist unabhängig von deinen Eingaben und dient dazu, die Rechnung nachvollziehbar zu machen. Mit „Beispielwerte laden“ kannst du es selbst nachrechnen.
- Ausgewählte Notar- und Grundbuchkosten
- 3.268,25 €
- Notar einschließlich Steuer
- 2.290,75 €
- Gerichtskosten
- 977,50 €
Häufige Fragen
Sind das die gesamten Kaufnebenkosten?
Nein. Grunderwerbsteuer, Makler, Finanzierung, Grundschuld und andere Nebenkosten fehlen. Auch der konkrete Notarauftrag kann zusätzliche Positionen auslösen.
Darf ich einfach den Kaufpreis einsetzen?
Nur wenn er im konkreten Fall der maßgebliche Geschäftswert ist. Der Rechner prüft weder den Verkehrswert noch besondere Geschäftswertvorschriften.
Quellen und Berechnungsstand
Verantwortlich: Kevin Gratis-Geier. Modellversion: 2026-11-01-fees-1. Technischer Arbeitsstand: 01.11.2026. Angaben zu Tarifen und Gebühren gelten nur für die ausdrücklich beschriebenen Fälle.